Allgemeine Fragen
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist die Erarbeitung von Strategien und Plänen zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Sie ist ein Grundpfeiler der Wärmewende und somit entscheidend für das Erreichen der Treibhausgasneutralität. Die Energieversorgung ist in Herbolzheim je nach Lage unterschiedlich. Der kommunale Wärmeplan zeigt auf, wo welche Potenziale für Wärmequellen vorliegen. Der kommunale Wärmeplan ist ein effizientes Strategiewerkzeug für die Wärmewende. Er selbst erzeugt keine Pflichten und Vorgaben.
Welchen Nutzen hat die KWP und warum ist diese so wichtig?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie liefert Handlungsempfehlungen für die Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung.
Welche rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflussen die KWP?
Das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene ist am 01. Januar 2024 in Kraft getreten. Daran schließt sich die Umsetzung in Landesrecht an, die im Laufe des Jahres 2024 erwartet wird. Entsprechend des Wärmeplanungsgesetzes gilt für Herbolzheim, dass die Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2028 vorzulegen ist. Von diesem Zeitpunkt an werden Kommunen die Wärmeplanung bis 2045 alle fünf Jahre fortschreiben müssen.
Gemäß dem kommunalen Wärmeplanungsgesetz muss jedes Wärmenetz spätestens bis zum 31. Dezember 2044 vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination aus beidem gespeist werden. Die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen des Bundesgesetzes können auf Landesebene in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet werden.
Die kommunale Wärmeplanung ist grundsätzlich in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu sehen. Dieses regelt, unter welchen Umständen welcher Heizungstyp verbaut werden darf.
Wie wird der kommunale Wärmeplan erstellt?
Der gesetzlich vorgeschriebene Ablauf der kommunalen Wärmeplanung lässt sich in vier Phasen einteilen:
- Bestandsanalyse
- Potenzialanalyse
- Aufstellung von Zielszenarien
- Maßnahmenentwicklung
Wir haben bereits vor Bekanntwerden der gesetzlichen Vorgaben wichtige Vorarbeiten zur kommunalen Wärmeplanung geleistet, die in die Bestands- und Potenzialanalyse einfließen werden.
Eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist zum Ende des Jahres 2024 geplant.
Die kommunale Wärmeplanung wird in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen bei einer Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bauleitplans und anderen flächenbedeutsamen Planungen zu berücksichtigen sein.
Welche weiteren Akteure sind beteiligt?
Bei der kommunalen Wärmeplanung sind laut Gesetz die Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange, Netzbetreiber sowie weitere natürliche oder juristische Personen zu beteiligen.
Wie findet der Datenschutz bei der Erstellung des KWP Berücksichtigung?
Gemäß dem kommunalen Wärmeplanungsgesetz dürfen Energieverbräuche von Gas oder Wärme durch die Kommune nur erhoben werden, wenn sie keine personenbezogenen Daten beinhalten. Zur weiteren Anonymisierung werden bei Bedarf benachbarte Hausnummern und Baublöcke zusammengefasst, um bei der Darstellung keine Rückschlüsse auf einzelne Gebäude zu geben. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen, die ihre Daten zur Verfügung gestellt haben, werden gewahrt.
Wie kann die KWP zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen?
Ein Großteil der Wärmeversorgung in Deutschland wird immer noch mit fossilen Brennstoffen gedeckt. Diese haben einen erheblichen Anteil an der Entstehung von Treibhausgasemissionen. In Deutschland entfallen ca. 20 Prozent der Emissionen auf das Heizen und Kühlen von Gebäuden und Warmwasser. Der kommunale Wärmeplan gibt Informationen darüber, wie die bestehende Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann und wo Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt werden sollten. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen.