Nachfolgend haben wir Ihnen die Kindertageseinrichtungen aufgeführt:
Für die Ausgestaltung der Betreuungsformen, die Öffnungszeiten sowie die Abbuchung der Betreuungsgebühren ist der jeweilige Träger verantwortlich.
Betreuungs- und Verpflegungsgebühren
Die Stadt Herbolzheim orientiert sich bei den Betreuungsgebühren an den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen- und kommunalen Landesverbände. Dabei wird zwischen Kindergarten- und Krippengebühr unterschieden. Die Gebühren werden unter anderem an die im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren angepasst.
Die jeweilige Gebührenübersicht finden Sie hier:
Kindergartengebühren ab September 2023
Krippengebühren Glühwürmchen ab September 2023
Krippengebühren Kita am Fliederweg ab September 2023
Verpflegungsgebühren
Verpflegung in der Kita Glühwürmchen
Für alle Kinder mit der Betreuungsform Verlängerte Öffnungszeit oder Ganztagsbetreuung ist das Essen in der Einrichtung verpflichtend. Für die Verpflegung wird eine Essenspauschale von 2,- Euro pro Kind pro Essen erhoben.
Verpflegung in der Kita am Fliederweg:
Für alle Kinder unter 3 Jahre mit der Betreuungsform Verlängerte Öffnungszeit oder Ganztagsbetreuung und für alle Kinder über 3 Jahre mit der Betreuungsform Ganztagsbetreuung ist das Essen in der Einrichtung verpflichtend.
Für die Verpflegung wird folgende Essenspauschale erhoben:
Bei einer Ü3-Betreuungsform fällt eine Gebührenpauschale in Höhe von 85 Euro an. Bei einer U3- Betreuungsform an 5 Tagen fällt eine Gebührenpauschale in Höhe von 65 Euro an. (4 Tage: 52 Euro. 3 Tage: 39 Euro)