Erklärung zur Barrierefreiheit: Stadt Herbolzheim

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

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Webcam RTSP
Wir haben eine Webcam installiert. Die Bilder der Webcam werden über rtsp.me in unsere Website integriert. Bei jedem Aufruf dieses iFrames erfasst das System von SD Alarmsysteme Sicherheitstechnik automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.
Verarbeitungsunternehmen
SD Alarmsysteme Sicherheitstechnik über rtsp.me
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info@alarmanlagen-baden.de

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Herbolzheim
Genutzte Technologien
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Ort der Verarbeitung

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Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der www.stadt-herbolzheim.de veröffentlichten Website der Stadt Herbolzheim. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf:

  • einer am 07.01.2021 durchgeführten Selbstbewertung

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeit und Ausnahme teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Barriere:

  • a. Beschreibung: interaktive Kartenanwendungen(Geomap, Bauplatzverwaltung) sind nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich
  • b. Maßnahmen: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden
  • c. Barrierefreie Alternative: Alle, den Kartenpins hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen und Kontaktdaten. Alle diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Thema ebenfalls abrufen.

2. Barriere:

  • a. Beschreibung: Einige iFrames sind nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich und der Hersteller bietet diese nicht in einer voll umfangreichen barrierefreien Version an.
  1. Herbolzheimer Freibad: YouTube Video
  • b. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter setzen sich mit dem Hersteller der iFrames in Verbindung und bitten diesen um eine Barrierefreie Version.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

1. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Stadt Herbolzheim kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Stadt Herbolzheim auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Stadt überarbeitet werden. Die Stadt Herbolzheim ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

2. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Da unsere Bildergalerie im Normalfall lediglich bildliche Eindrücke der Gemeinde vermitteln soll, sind nicht alle Bilder mit ausreichender Beschreibung und Betitelung versehen.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt:Aufgrund des Umfangs und der Art der Fotoalben ist eine individuelle Beschreibung von mehr als 600 Bildern unverhältnismäßig.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.01.2021 erstellt und zuletzt am 07.01.2021 überprüft und aktualisiert.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Stephanie Aeffner
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str. 6

70173 Stuttgart
Baden-Württemberg

Telefon: Telefonnummer: 0711 279-3358 oder Telefonnummer: 279-3360 (Geschäftsstelle)
E-Mail: Poststelle(@)bfbmb.bwl.de

Website:

sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministeri...
http://www.behindertenbeauftragter-bw.de
www.behindertenbeauftragter.de/DE/Presse-und-Aktuell...

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.

Barrierefreiheit

Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).

Wir sind bemüht und sehen es als unsere Pflicht, alle Informationen auf dieser Website einfacher zugänglich zu gestalten und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtige Menschen zu ermöglichen.

Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgen wir den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie –Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen.

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internet-Angebots haben, wenden Sie sich bitte an:

Karl Schneider
Hauptstraße 127
79336 Herbolzheim
Telefonnummer: 07643 5836

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