Abgaben: Stadt Herbolzheim

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Grundsteuerreform 2025

Steuern und Gebühren ab 2026

Art

Gebühren-/ Steuersatz

Bemerkungen

I. Steuern

 

 

Grundsteuer A

530 v.H. (bisher 340 v.H)

 

Grundsteuer B

240 v.H. (bisher 380 v.H.)

 

Gewerbesteuer

400 v.H.

 

Hundesteuer

  96,00 €
192,00 €

  48,00 €
288,00 €
480,00 €

Ersthund
Zweit- und jeder weitere Hund
Ermäßigte
Zwinger
Kampfhund

Vergnügungssteuer

25,00 € pro Monat
25 v.H. vom Bruttoumsatz
mindestens

Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
120,00 €/Monat/Gerät 

II. Beiträge

 

 

Erschließungs-beitrag

90 V.H.

 

Entwässerungs-
beitrag

4,50 €

je m² Nutzungsfläche

Wasser-versorgungs-
beitrag

1,48 € +
MwSt.

je m² Nutzungsfläche

III. Gebühren

 

 

Wassergebühr

2,00 € (bisher 1,72 €) +
7 % MwSt.

je m³ Frischwasser

Schmutzwasser-
gebühr

3,52 € (bisher 2,78 €)

je m³ Frischwasser

Niederschlags-
wassergebühr

0,43 € (bisher 0,38 €)

je befestigte und überbaute
Fläche

Alle aktuellen Satzungen und Verordnungen finden Sie unterOrtsrecht & Satzungen.