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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Webcam RTSP
Wir haben eine Webcam installiert. Die Bilder der Webcam werden über rtsp.me in unsere Website integriert. Bei jedem Aufruf dieses iFrames erfasst das System von SD Alarmsysteme Sicherheitstechnik automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.
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SD Alarmsysteme Sicherheitstechnik über rtsp.me
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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Zugang zu den Stasi-Unterlagen beantragen

Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR werden von der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) erschlossen und verwaltet.

Voraussetzungen

Jedermann hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die seine Person betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen.

Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich.

Verfahrensablauf

Um sicherzugehen, dass niemand unberechtigt Einblick in die eventuell zu Ihnen vorhandenen Unterlagen beantragt, bedarf es neben Ihrer Unterschrift auch einer Bestätigung der Angaben zu Ihrer Person.

Wenn Sie Ihren Antrag persönlich einreichen, wird diese Identitätsbestätigung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde vorgenommen. Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis.

Wenn Sie Ihren Antrag nicht persönlich einreichen, wird die Identitätsbestätigung bei Vorlage eines gültigen Personaldokumentes von Ihrer zuständigen Meldebehörde ausgestellt und kann direkt auf dem beiliegenden Antragsvordruck erfolgen.

Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, benötigen Sie lediglich einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

Unterlagen

  • Wenn Sie Ihren Antrag persönlich einreichen: Ihren Personalausweis.
  • Wenn Sie Ihren Antrag nicht persönlich einreichen: die Identitätsbestätigung von Ihrer Meldebehörde
  • Wenn Sie Ihren Antrag online stellen: einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

Kosten

Schriftliche Auskünfte an Betroffene, an Dritte oder nahe Angehörige Vermisster oder Verstorbener (§§ 13, 15 StUG) und die Einsichtnahme durch Betroffene, durch Dritte oder durch nahe Angehörige Vermisster oder Verstorbener (§§ 13, 15 StUG): kostenlos.

Für Auslagen, wie etwa für die Herausgabe von Duplikaten, fallen ab einer Höhe von EUR 2,56 Kosten an.

Duplikate von Papiervorlagen und verfilmten Akten kosten je Seite (DIN A4 bzw. DIN A3) mindestens EUR 0,03 und höchstens EUR 0,26.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb eines halben Jahres erhalten Sie eine erste Auskunft darüber, ob Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zu Ihnen angelegt wurden. Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen und der aufwendigen Vorarbeiten kann es in der Folge zu einer längeren Wartezeit bis zur Einsichtnahme in die Unterlagen kommen.

Zuständigkeit

Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)

Freigabevermerk

Stand: 17.08.2017

Verantwortlich: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

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