Bürgerentscheid: Stadt Herbolzheim

Seitenbereiche

Cookie-Banner

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden

BÜRGERENTSCHEID

Der Gemeinderat der Stadt Herbolzheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.07.2026 festgestellt, dass das Bürgerbegehren zur Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderats vom 23.04.2026 zur Vorlage 065/26 die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und zulässig ist.
 
Der Bürgerentscheid wird am Sonntag, 25. Oktober 2026 durchgeführt.

Die Informationsbroschüre ist hier abrufbar.  


Ein öffentlicher Informationsabend für alle Bürgerinnen und Bürger findet am Dienstag, 29. September 2026, um 19:00 Uhr in der Breisgauhalle Herbolzheim statt.

Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten bis spätestens Sonntag, den 04. Oktober 2026 zugesandt. 


Am Sonntag, 25. Oktober 2026 wird nach Auszählung aller Stimmen das endgültige Ergebnis des Bürgerentscheids in einer öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses im Rathaus Herbolzheim festgestellt.

Im Anschluss wird das Ergebnis am Rathaus in Herbolzheim öffentlich bekannt gegeben. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, dabei zu sein. Anschließend ist das Ergebnis hier auf der Homepage abrufbar.

Wichtige Informationen zum Bürgerentscheid

Bekanntmachung Bürgerentscheid PDF-Dokument63,34 KB08.09.2026

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für den Bürgerentscheid am 25. Oktober 2026

Briefwahl

Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie über den Internetlink oder per QR-Code auf den Wahlunterlagen einen Wahlschein beantragen.