Was ist die Grundsteuer?
Auf Grundbesitz wird eine Grundsteuer erhoben. Beispielsweise auf unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke, gewerblich genutzte Grundstücke oder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt die sogenannte Grundsteuer A.
Für die betrieblichen und privaten Grundstücke gilt die sogenannte Grundsteuer B. Steuerpflichtig sind die Eigentümerinnen und Eigentümer. Bei Vermietungen können sie die Grundsteuer wie bisher nach der bundesgesetzlichen Regelung über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umlegen.
Was ist die Grundsteuerreform?
Ziel der Grundsteuerreform ist es, für Fairness zu sorgen sowie die bisherigen Bewertungsverfahren zu vereinfachen. Städte und Gemeindetag haben sich dafür ausgesprochen, dass die Reform aufkommensneutral bleiben soll.
„Aufkommensneutralität“ bedeutet, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor. Allerdings kann es zu Belastungsverschiebungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern kommen.
Warum ein neues Grundsteuermodell verabschiedet werden musste?
Die Regelung zur Einheitsbewertung ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz unvereinbar und wurde somit als verfassungswidrig eingestuft;
Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1964 als Basis zu Grunde gelegt.
Wie wird die Grundsteuer ermittelt?
Die Grundsteuer wird nach dem Gesetz in einem dreistufigen Verfahren geregelt.
Zunächst wird im Grundsteuerwertbescheid der Grundsteuerwert ermittelt, bei der Grundsteuer B verkürzt gesagt aus der Multiplikation der relevanten Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert. In der Regel basieren diese Werte auf den Angaben aus der Steuererklärung.
Im nächsten Schritt wird der Grundsteuerwert mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Diese Steuermesszahl ist bei der Wohnnutzung um 30 Prozent geringer als bei sonstigen Nutzungen.
Hier erfolgt also eine Begünstigung des Wohnens. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag im Grundsteuermessbescheid.
In einem dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer, die im Grundsteuerbescheid festgesetzt wird.
Wie hoch sind die Hebesätze?
Mit dem Hebesatz bestimmen die Kommunen, wie hoch letztlich die Grundsteuerbelastung wird Grundlage für die Ermittlung des Hebesatzes wird die Summe der Grundsteuermessbeträge aller Grundstücke im Gemeindegebiet sein.
Grundsteuer in Herbolzheim:
Grundsteuer A: 530 v.H.
Grundsteuer B: 240 v.H.
Was ist das Transparenzregister?
Das Ministerium für Finanzen BW hat ein Transparenzregisterveröffentlicht, in dem die aufkommensneutralen Grundsteuerhebesätze der Kommunen für das Jahr 2025 aufgezeigt wurden. Es zeigt, welcher Hebesatz für eine Aufkommensneutralität (keine Erhöhung des Grundsteueraufkommens und damit insgesamt keine Mehreinnahmen für die Kommune) notwendig ist (nur GrSt B!)
Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?
Die Bodenrichtwerte sind in die Datenbank Boris-BW eingestellt und können dort abgerufen werden: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/ unter der Rubrik „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“.
Wer hat den Bodenrichtwert festgelegt?
Die Bodenrichtwerte wurden vom örtlichen Gutachterausschuss auf den für die Bewertung relevanten Stichtag 1. Januar 2022 festgestellt. Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges und unabhängiges Gremium dessen Mitglieder Erfahrungen im örtlichen Grundstücksmarkt haben.
Bei Fragen zum Bodenrichtwert ist der Gemeinsame Gutachterausschuss der Gemeinden im Landkreis Emmendingen zuständig.
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Freiburger Straße 4
79312 Emmendingen
07641/452-3524
Internetpräsenz
Was muss ich tun, wenn ich mit dem Bodenrichtwert nicht einverstanden bin?
Ein anderer Wert des Grundstücks kann auf Antrag angesetzt werden, wenn der durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesene tatsächliche Wert des Grund und Bodens zum Zeitpunkt 1. Januar 2022 mehr als 30 Prozent von dem in § 38 Abs. 1 oder 3 LGrStG genannten Wert, der Ihnen vom Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid mitgeteilt wurde, abweicht. Dazu müssen Sie ein Gutachten beim zuständigen Gutachterausschuss oder einem von der Finanzverwaltung anerkannten Gutachter beauftragen und dieses dann dem
Finanzamt vorlegen. Anerkannt sind die Gutachter, wenn sie öffentlich bestellt (z.B. von der IHK) oder zertifiziert sind.
Nähere Informationen finden sich unter der Kachel „Einreichen eines Gutachtens“ auf der landeseigenen Internetseite
Wann ist die Grundsteuer fällig?
Die Grundsteuer ist jeweils zu einem Viertel zu den folgenden Zahlungsterminen fällig:
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November
Für die Jahreszahler erfolgt die Zahlung zum 1. Juli 2025. Bestehende Jahreszahler werden entsprechend übernommen. Bei neuen Objekten wird auf die reguläre Zahlweise abgestellt, hier kann ein separater Antrag für das Folgejahr (2026) gestellt werden.
Bereits erteilte SEPA-Lastschriftverfahren für bestehende Objekte werden von der Stadtkasse für die künftige Grundsteuer übernommen. Für neue Objekte ist ein separates Mandat zu erteilen. Dieses kann unter https://www.stadt-herbolzheim.de/verwaltung-buergerservice/buergerservice/formulare heruntergeladen werden.
Ich habe Einspruch gegen den Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessebescheid beim Finanzamt eingelegt. Muss ich die Grundsteuer trotzdem an die Gemeinde bezahlen?
Wenn Sie innerhalb eines Monats Einspruch gegen Ihren Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid eingelegt haben, wird dieser von den Finanzämtern zu gegebener Zeit bearbeitet. Aktuell hat die Bearbeitung der Grundsteuererklärungen aber nach wie vor höchste Priorität. Darauf konzentrieren sich die Finanzämter. Bitte beachten Sie: Die Finanzämter verschicken bei Einsprüchen grundsätzlich keine Eingangsbestätigung. Sollten Sie Ihren Einspruch elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ eingelegt haben, erhalten Sie eine elektronische Übermittlungsbestätigung.
Die Einsprüche, die sich allein auf die Verfassungskonformität beziehen und kein ausdrücklicher Wunsch nach einer zeitnahen Einspruchsentscheidung geäußert wurde, ruhen aus Zweckmäßigkeitsgründen bis zum Abschluss der anhängigen Musterverfahren gegen das Landesgrundsteuergesetz. Sie brauchen dafür nichts weiter zu veranlassen. Zwei Musterklagen gegen das Landesgrundsteuergesetz sind vom Finanzgericht Baden-Württemberg erstinstanzlich bereits abgewiesen worden. Das Gericht hat entschieden, dass das Landesgrundsteuergesetz verfassungsgemäß ist.
Sollten Sie aus anderen Gründen Einspruch eingelegt haben, bearbeitet das zuständige Finanzamt Ihren Einspruch entsprechend der Arbeitslage vor Ort. Sollten Sie in diesem Fall zu Ihrem Einspruch noch keine Nachricht erhalten haben, bitten wir noch um etwas Geduld. Die Umsetzung der Grundsteuerreform stellt für die Finanzämter eine erhebliche Kraftanstrengung dar.
Selbst wenn Sie Einspruch eingelegt haben, sind Sie ab 2025 verpflichtet, die von der Kommune festgelegte Grundsteuer zu zahlen.Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
An welche Stelle muss ich meinen Widerspruch / Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid richten?
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Herbolzheim nicht dazu führt, dass die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes geändert werden oder die Grundsteuer reduziert wird.
Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Stadt Herbolzheim sind die Gundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide des Finanzamts. Daher ist bei einem Fehler des vom Finanzamt ermittelten Messbetrages Einspruch beim Finanzamt einzulegen. Falls die Einspruchsfrist verstrichen ist, besteht dennoch die Möglichkeit einer Neubewertung des Grundstücks. Hierzu wird auf den Gemeinsamen Gutachterausschuss Emmendingen und das Finanzamt Emmendingen verwiesen.
Im Falle eines zulässigen und begründeten Widerspruchs, der eine Minderung der Steuerschuld zur Folge hat, wird die Überzahlung an den Steuerschuldner zurückerstattet.
Lediglich im Falle eines fehlerhaften Hebesatzes oder falschen Bescheidadressaten ist die Stadt Herbolzheim die korrekte Stelle für den Rechtsbehelf.
Finanzamt Emmendingen
Bahnhofstr. 1-3
79312 Emmendingen
07641-450-380
Was noch wichtig ist
- Grundsätzlich haben sich die kommunalen Landesverbände (Städte- und Gemeindetag) zur Aufkommensneutralität bekannt (d.h. Einnahmen der Grundsteuer vor und nach der Reform sollen in etwa gleich sein - Grundsteuer B bei ca. 1,7 Mio € - und nicht zu einer unsachgerechten Mehrbelastung der Grundstückseigentümer führen).
- Individuelle Belastungsverschiebungen werden auftreten, d.h. effizient bebaute Grundstücke (Mehrfamilienhäuser mit geringer Grundstücksfläche) werden entlastet
- Grundstücke mit einem hohem Flächenanteil werden zusätzlich belastet.