Förderung von Balkonmodulen

Die Stadt Herbolzheim untersützt die Bürgerschaft bei der Reduzierung von CO2-Emissionen, die die erneuerbare Stromerzeugung mit steckbaren Stromerzeugungsgeräten (Balkonmodule) voranbringen.
Mit Balkonmodulen können vor allem Mieterinnen und Mieter die erneuerbare Stromerzeugung nutzen, denen sonst kein eigenes Dach zur Produktion von Solarenergie zur Verfügung steht.
Bitte lesen Sie die unten aufgeführte Förderrichtlinie vor Antragstellung.
Was wird gefördert?
Die Stadt Herbolzheim fördert hierfür Ihr Balkonmodul (Minimum 200 Watt) mit einem Zuschuss, von 0,30 € pro Watt Peak für neue und 0,40 € pro Watt Peak für recycelte Balkonmodule, bis zu 200 €.
Die Antragsunterlagen können Sie hier (PDF-Datei) oder online unter https://www.stadt-herbolzheim.de/verwaltung-buergerservice/buergerservice/formulare herunterladen.
Anmeldung beim Netzbetreiber
Zur Anmeldung der Balkonsolar-Anlage bei der Netze BW klicken Sie hier.
weitere Fragen?
Bei Fragen melden Sie sich bitte per E-Mail oder Telefon beim Klimaschutzmanagement der Stadt.
Förderrichtlinie Klimaschutz (PDF-Datei)
Informationsmaterial
Der Verein Balkon.Solar aus Freiburg gibt unter anderem Informationen zur Wirtschaftlichkeit, Technik und Montage von Balkonsolargeräten.
Sie wollen das Thema Balkonsolar bei Ihrem/r Vermieter/in oder in der WEG anbesprechen um zukünftige Konflikte zu vermeiden.
Nutzen Sie das nachstehende Musterschreiben um ihre Hausverwaltung oder Vermieter/in zu informieren.
Download des Musterschreibens
Das Photovoltaik-Netzwerk Südlicher-Oberrhein hat Informationsblätter zum Thema Photovoltaik erstellt.
Das Informationsblatt zum Solarstrom vom Balkon (PDF-Datei) steht Ihnen zur freien Verfügung bereit.
Förderung von (E)-Lastenfahrrädern und Lastenanhänger
Die Stadt Herbolzheim untersützt die Bürgerschaft bei der Reduzierung von CO2-Emissionen, bei der Nutzung von klimafreundlichen Mobilitätsformen.
Mit (E)-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhänger werden vor allem Personen eine verbesserte Mobilität geschaffen, denen sonst kein eigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung steht.
Bitte lesen Sie die unten aufgeführte Förderrichtlinie vor Antragstellung.
Was wird gefördert?
Die Stadt Herbolzheim fördert hierfür Ihr E-Lastenfahrrad und E-Lastenanhänger mit bis zu 500 € und ein konventionelles Lastenfahrrad mit bis zu 300 €. Die genause Summe ergibt sich aus der Höhe von 25 % der Anschaffungskosten.
Die Antragsunterlagen können Sie hier (PDF-Datei) oder online unter https://www.stadt-herbolzheim.de/verwaltung-buergerservice/buergerservice/formulare herunterladen.
weitere Fragen?
Bei Fragen melden Sie sich bitte per E-Mail oder Telefon beim Klimaschutzmanagement der Stadt.
Förderung von Regenwasserspeichern
Die Stadt Herbolzheim untersützt die Bürgerschaft bei der Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs, bei der Nutzung von Regenwasserspeichern.
Mit Retentionszisternen und Regentonnen wird Trinkwasser als wichtige Ressource geschont und die Kanäle der Stadt bei Starkregenereignissen entlastet.
Bitte lesen Sie die unten aufgeführte Förderrichtlinie vor Antragstellung.
Was wird gefördert?
Die Stadt Herbolzheim fördert hierfür Retentionszisternen mit bis zu 1.000 € und Regentonnen mit bis zu 300 €. Die genause Summe ergibt sich aus der Höhe von 50 % bzw. 30 % der Gesamtkosten des installierten Regenwasserspeichers.
Die Antragsunterlagen können Sie hier (PDF-Datei) oder online unter https://www.stadt-herbolzheim.de/verwaltung-buergerservice/buergerservice/formulare herunterladen.
weitere Fragen?
Bei Fragen melden Sie sich bitte per E-Mail oder Telefon beim Klimaschutzmanagement der Stadt.
Förderung zur Entsiegelung von Flächen
Die Stadt Herbolzheim untersützt die Bürgerschaft bei der freiwilligen Entsiegelung von ebenerdigen Freiflächen, zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktion und der verbesserten Versickerung nach Regenereignissen.
Bitte lesen Sie die unten aufgeführte Förderrichtlinie vor Antragstellung. Beachten Sie, dass hier der Antrag vor Durchführung der Maßnahme gestellt werden muss!
Was wird gefördert?
Die Stadt Herbolzheim fördert die Entsiegelung von Flächen ab einer Mindestfläche von 15 m². Die Förderhöhre beträgt 40 € / m² mit maximal 5.000 € pro Liegenschaft. Die Gesamtsumme ergibt sich aus der Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten.
Die Antragsunterlagen können Sie hier (PDF-Datei) oder online unter https://www.stadt-herbolzheim.de/verwaltung-buergerservice/buergerservice/formulare herunterladen.
weitere Fragen?
Bei Fragen melden Sie sich bitte per E-Mail oder Telefon beim Klimaschutzmanagement der Stadt.