Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften „Fichtenweg Nord“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Sitzungen
Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates in Broggingen am 22.03.2023
Am Mittwoch, den 22.03.2023 findet um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses in Broggingen eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates statt.
Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ortschaftsrates vom 06.02.2023
2. Benutzungsordnung Wasserentnahmestelle Broggingen
3. Gebührenordnung Bürgersaal
4. Regelung der Bühnenteileverleihung
5. Neue Beurteilungskriterien für den Blumenschmuckwettbewerb
6. Verabschiedung des Hallenwartes
7. Begrüßung des neuen Hallenwartes
8. Mitteilungen
9. Fragen aus der Mitte des Ortschaftsrates
10. Bürgerfragestunde
Ralf Obergföll
Ortsvorsteher Broggingen
Weitere öffentliche Bekanntmachungen
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023
Wirtschaftsplanes 2023 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung
Aufstellung des Bebauungsplans „Kenzinger Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Schöffenwahl 2023
- Informationen zur Schöffenwahl (PDF-Datei)
- Bewerbung zur Aufnahme iin die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen (PDF-Datei)
- Erklärung nach § 44a des Deutschen Richtergesetzes für Schöffinnen und Schöffen (PDF-Datei)
- Bewerbung zur Aufnahme iin die Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und -schöffen (PDF-Datei)
- Erklärung nach § 44a des Deutschen Richtergesetzes für Jugendschöffinnen und -schöffen (PDF-Datei)
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne Frau Bellgardt telefonisch unter Telefonnummer: 07643 9177510 oder per Mail unter c.bellgardt(@)stadt-herbolzheim.de zur Verfügung.
Öffentliche Bekanntmachung Wirksamkeit der 5. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Kenzingen - Herbolzheim für den Teilbereich „Zwischen den Ortsteilen“ der Gemeinde Rheinhausen
Änderung der Abwassersatzung
Der Gemeinderat der Stadt Herbolzheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.12.2022 die Abwassersatzung neu gefasst.
Änderung der Wasserversorgungssatzung
Der Gemeinderat der Stadt Herbolzheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.12.2022 die Wasserversorgungssatzung neu gefasst.
Verwaltungsgebührensatzung
Der Gemeinderat der Stadt Herbolzheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.12.2022 die Verwaltungsgebührensatzung neu gefasst.
Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen in Herbolzheim (Kindergartenordnung)
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für städtische Kindertageseinrichtungen (Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen)
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022 der Stadt Herbolzheim
Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Stadt Herbolzheim
Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Herbolzheim
Neufassung der Benutzungsordnung für die Wasserentnahmestellen - Umrüstung der Wasserentnahmestelle Wagenstadt auf elektronisches Schlüsselsystem (Transponder)
Benutzungsordnung für die Wasserentnahmestellen
am Riedweg Wagenstadt, am Riedweg Bleichheim und am Sportplatz Broggingen
§ 1
Zum Spritzen und Bewässern der Reben und anderen Kulturen besteht für Winzer und Landwirte die Möglichkeit, Wasser an den oben genannten Stationen zu entnehmen. Des Weiteren können auch sonstige Bürger der Stadt Herbolzheim, für das Bewässern von landwirtschaftlichen Kulturen oder Gärten, Wasser entnehmen. Die Entnahme von Wasser für private Schwimmbäder, Pools oder Rasenflächen ist ausdrücklich verboten. Bei Wasserknappheit behält sich die Verwaltung vor, die Entnahme stufenweise oder komplett zu sperren.
§ 2
Das Recht zur Wasserentnahme beschränkt sich grundsätzlich auf Bürger der Stadt Herbolzheim. Soweit Auswärtige landwirtschaftliche Flächen auf der Gemarkung des Stadtgebietes bewirtschaften, kann die Wasserentnahme von der Ortsverwaltung genehmigt werden. Nichtlandwirtschaftlichen Gewerbebetrieben ist die Wasserentnahme untersagt.
§ 3
Zur Verhinderung einer unbefugten Wasserentnahme ist die Anlage durch eine einfache Schließanlage gesichert. Um Wasser zu entnehmen ist ein Transponder (Schlüssel-Chip) erforderlich. Dieser wird von der Ortsverwaltung gegen eine einmalige Gebühr von 25,-€ ausgegeben. Der Transponder gilt ortsübergreifend für die Wasserentnahmestellen Wagenstadt, Bleichheim und Broggingen.
Um den laufenden Unterhalt der Wasserentnahmestelle zu gewährleisten, wird eine jährliche Nutzungsgebühr von 15,-€ erhoben. Diese wird über eine Einzugsermächtigung eingezogen.
Die Höhe der Gebühren soll im 5-Jahresrhytmus überprüft werden. Bei Bedarf können auch schon vor Ablauf dieser Frist Änderungen beschlossen werden. Ein Anspruch auf eine Rückerstattung der Nutzungsgebühr bei vorzeitiger Änderung besteht nicht.
Zur Rückverfolgbarkeit wird in den Ortsverwaltungen ein Schlüsselbuch geführt, in dem alle Inhaber von Transpondern registriert sind.
§ 4
Der Empfänger des Transponders haftet für den Schlüssel und die damit verbundene Wasserentnahme. Bei Weitergabe an Unbefugte wird der Schlüssel eingezogen, bzw. die Wasserentnahme untersagt. Bei Verlust des Schlüssels bzw. einer neuen Ausgabe wird die Gebühr erneut fällig.
§ 5
Es ist darauf zu achten, dass der Platz um die Entnahmestelle nicht durch aus- oder überlaufendes Wasser aufgeweicht und verschmutzt wird. Das Anrühren von Spritzbrühe sowie das Reinigen von Gerätschaften auf diesem Platz sind strengstens verboten. Der Motor des Fahrzeuges ist während der Entnahme abzustellen.
Der direkte oder indirekte Anschluss einer Pumpe an die Entnahmestelle ist verboten.
§ 6
Die Entnahme von Wasser ist nur an Werktagen zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr möglich.
An Sonn- und Feiertagen ist keine Entnahme erlaubt. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung der Ortsverwaltung möglich.
§ 7
Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Bei kleineren Zuwiderhandlungen erfolgt eine Ermahnung.
Bei wiederholten oder besonders schweren Zuwiderhandlungen wird der Transponder von der Ortsverwaltung eingezogen oder gesperrt.
§ 8
Die vorgenannte Benutzungsordnung tritt zum 01.06.2021 in Kraft.
Herbolzheim, im Mai 2021
Gez. Thomas Hofstetter, Ortsvorsteher Wagenstadt
Gez. Regine Glöckle, Ortsvorsteherin Bleichheim
Gez. Ralf Obergföll, Ortsvorsteher Broggingen
Gez. Reinhard Roser, Ortsvorsteher Tutschfelden
Gez. Thomas Gedemer, Bürgermeister