Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes
Verkaufsoffener Sonntag am 26. Juni 2022
Auf Antrag der Handel- und Gewerbe Herbolzheim e.V. hat der Gemeinderat der Stadt Herbolzheim am 02. Juni 2022 eine Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Wein- und Musikfestivals „Sfescht – sürpfle, horche, schlemme“ erlassen.
Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Hochwasserschutz Bleichbach am 11. Juli
Am Montag, 11. Juli 2022, findet um 18.30 Uhr in der Mensa der Emil Dörle Schule, Moltkestraße 66 in Herbolzheim, eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung statt. Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Information zum Starkregen- und Überflutungsfrühalarmsystem FAS für Herbolzheim auf Basis der Studie der Gemeinde Rust
2. Beschluss der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2022 samt Finanzplanungszeitraum 2021-2025
3. Information zum Sachstand der Sanierung des Hochwasserrückhaltebeckens Goldbrunnen
4. Mitteilungen
5. Fragen aus der Mitte der Verbandsversammlung
6. Bürgerfragestunde
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 07.07.2022
Am Donnerstag, 07.07.2022, findet um 19:15 Uhr im Bürgerhaus in Tutschfelden, Weinstr. 1 in Herbolzheim eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 23. Juni 2022
4. Zweckverband Hochwasserschutz Bleichbach Vorberatung der Tagesordnung der Verbandsversammlung am 11.07.2022 Tagesordnung: 1. Information zum Starkregen- und Überflutungsfrühalarmsystem FAS 2. Beschluss der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2022
samt Finanzplanungszeitraum 2021-2025 3. Information zum Sachstand der Sanierung des HRB Goldbrunnen 4. Mitteilungen 5. Fragen aus der Mitte der Verbandsversammlung 6. Bürgerfragestunde
5. Freiwillige Feuerwehr Herbolzheim, Abteilung Wagenstadt Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten
6. Freiwillige Feuerwehr Herbolzheim, Abteilung Wagenstadt Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten
7. Mitteilungen
8. Fragen aus der Mitte des Gemeinderates
9. Bürgerfragestunde
6. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung des Gemeindeverwaltungsverbandes Kenzingen-Herbolzheim auf der Gemarkung Kenzingen Gemeinbedarfsfläche Schulsporthalle Hecklingen
5. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung des Gemeindeverwaltungsverbandes Kenzingen-Herbolzheim auf der Gemarkung Rheinhausen Gemeinbedarfsfläche „Zwischen den Ortsteilen “
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022 der Stadt Herbolzheim
Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Stadt Herbolzheim
Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Herbolzheim
Bekanntmachung des Vorhabens Wasser- und Bodenverband Nördlicher Breisgau
Feststellung der Jahresrechnung 2019
Der Gemeinderat der Stadt Herbolzheim hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2021 das Rechnungsergebnis des Jahres 2019 entsprechend § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) festgestellt.
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Gemäß § 95 GemO für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBL. 2000, S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. 2017, S. 99), hat der Gemeinderat der Stadt Herbolzheim in seiner Sitzung am 21. Januar 2021 die Jahresrechnung 2019 wie folgt festgestellt:
1. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes betragen 29.799.872,74 €
- darin enthalten die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 3.286.844,89 €
Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes betragen 4.538.204,09 €
Der Gesamthaushalt beläuft sich in den Einnahmen und Ausgaben
auf insgesamt 34.338.076,83 €
2. Die Haushaltsreste zum 31.12.2019 betragen im Vermögenshaushalt
- Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Haushaltsausgabereste 0,00 €
3. Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2019 4.493.042,50 €
4. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt.
5. Das Vermögen der Stadt Herbolzheim beträgt zum 31.12.2019 75.928.773,30 €
6. Die Schulden der Stadt Herbolzheim betragen zum 31.12.2019 8.318.898,26 €
Herbolzheim, den 17. Dezember 2021
gez. Thomas Gedemer
Bürgermeister
Das Jahresergebnis mit Erläuterungsbericht liegt vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich
10. Januar 2022 im Rathaus Herbolzheim zur Einsichtnahme, Zimmer 29, öffentlich aus.
Feststellung der Jahresrechnung 2019 des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung der Stadt Herbolzheim“
Der Gemeinderat der Stadt Herbolzheim hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2021 das Rechnungsergebnis des Jahres 2019 des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung der Stadt Herbolzheim“ entsprechend § 16 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) festgestellt.
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 95 GemO für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBL. 2000, S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. 2017, S. 99), hat der Gemeinderat der Stadt Herbolzheim in seiner Sitzung am 20. Mai 2021 das Ergebnis des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung der Stadt Herbolzheim“ des Jahres 2019 wie folgt festgestellt:
- Die Erträge des Erfolgsplanes betragen 2.220.807,82 €
- Die Aufwendungen des Erfolgsplanes betragen 1.939.449,28 €
2. Der Gewinn beträgt 281.358,54 €
3. Die Bilanzsumme beträgt 15.827.701,30 €
4. Die Schulden betragen 6.825.583,99 €
Herbolzheim, den 17. Dezember 2021
gez. Thomas Gedemer
Bürgermeister
Das Jahresergebnis mit Erläuterungsbericht liegt vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich
10. Januar 2022 im Rathaus Herbolzheim zur Einsichtnahme, Zimmer 29, öffentlich aus.
Feststellung der Jahresrechnung 2019 des Eigenbetriebes „Wasserversorgung der Stadt Herbolzheim“
Der Gemeinderat der Stadt Herbolzheim hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 das Rechnungsergebnis des Jahres 2019 des Eigenbetriebes „Wasserversorgung der Stadt Herbolzheim“ entsprechend § 16 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) festgestellt.
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 95 GemO für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBL. 2000, S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. 2017, S. 99), hat der Gemeinderat der Stadt Herbolzheim in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 das Ergebnis des Eigenbetriebes „Wasserversorgung der Stadt Herbolzheim“ des Jahres 2019 wie folgt festgestellt:
- Die Erträge des Erfolgsplanes betragen 890.704,80 €
- Die Aufwendungen des Erfolgsplanes betragen 1.284.496,77 €
2. Der Jahresverlust beträgt 393.791,97 €
3. Die Bilanzsumme beträgt 2.791.057,54 €
4. Die Schulden betragen 2.322.153,83 €
Herbolzheim, den 17. Dezember 2021
gez. Thomas Gedemer
Bürgermeister
Das Jahresergebnis mit Erläuterungsbericht liegt vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich
10. Januar 2022 im Rathaus Herbolzheim zur Einsichtnahme, Zimmer 29, öffentlich aus.
Neue Polizeiverordnung
Die Stadt Herbolzheim hat seine Polizeiverordnung überarbeitet
In seiner öffentlichen Sitzung am 28.10.2021 hat der Gemeinderat der Stadt Herbolzheim die Polizeiverordnung überarbeitet und neu gefasst. Neben lediglich redaktionellen Änderungen wurde neu geregelt, dass Hunde auf Sport- und Spielplätzen sowie im Stadtgarten nicht mitgeführt werden dürfen.
Den Satzungstext finden Sie hier. (PDF-Datei)Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Ordnungsamt der Stadt Herbolzheim
Innerstädtische Entwicklungsfläche
Die Stadt Herbolzheim hat eine innerstädtische Entwicklungsfläche zur Entwicklung von Wohnbebauung zu vergeben.
Erhalten Sie hier einen Einblick in das Fact Sheet zur Bewerbung im Rahmen der Marktsondierung (PDF-Datei) (PDF-Datei).
Freibadgebührenverordnung ab Badesaison 2022
Freibadgebühren 2021
Neufassung der Benutzungsordnung für die Wasserentnahmestellen - Umrüstung der Wasserentnahmestelle Wagenstadt auf elektronisches Schlüsselsystem (Transponder)
Benutzungsordnung für die Wasserentnahmestellen
am Riedweg Wagenstadt, am Riedweg Bleichheim und am Sportplatz Broggingen
§ 1
Zum Spritzen und Bewässern der Reben und anderen Kulturen besteht für Winzer und Landwirte die Möglichkeit, Wasser an den oben genannten Stationen zu entnehmen. Des Weiteren können auch sonstige Bürger der Stadt Herbolzheim, für das Bewässern von landwirtschaftlichen Kulturen oder Gärten, Wasser entnehmen. Die Entnahme von Wasser für private Schwimmbäder, Pools oder Rasenflächen ist ausdrücklich verboten. Bei Wasserknappheit behält sich die Verwaltung vor, die Entnahme stufenweise oder komplett zu sperren.
§ 2
Das Recht zur Wasserentnahme beschränkt sich grundsätzlich auf Bürger der Stadt Herbolzheim. Soweit Auswärtige landwirtschaftliche Flächen auf der Gemarkung des Stadtgebietes bewirtschaften, kann die Wasserentnahme von der Ortsverwaltung genehmigt werden. Nichtlandwirtschaftlichen Gewerbebetrieben ist die Wasserentnahme untersagt.
§ 3
Zur Verhinderung einer unbefugten Wasserentnahme ist die Anlage durch eine einfache Schließanlage gesichert. Um Wasser zu entnehmen ist ein Transponder (Schlüssel-Chip) erforderlich. Dieser wird von der Ortsverwaltung gegen eine einmalige Gebühr von 25,-€ ausgegeben. Der Transponder gilt ortsübergreifend für die Wasserentnahmestellen Wagenstadt, Bleichheim und Broggingen.
Um den laufenden Unterhalt der Wasserentnahmestelle zu gewährleisten, wird eine jährliche Nutzungsgebühr von 15,-€ erhoben. Diese wird über eine Einzugsermächtigung eingezogen.
Die Höhe der Gebühren soll im 5-Jahresrhytmus überprüft werden. Bei Bedarf können auch schon vor Ablauf dieser Frist Änderungen beschlossen werden. Ein Anspruch auf eine Rückerstattung der Nutzungsgebühr bei vorzeitiger Änderung besteht nicht.
Zur Rückverfolgbarkeit wird in den Ortsverwaltungen ein Schlüsselbuch geführt, in dem alle Inhaber von Transpondern registriert sind.
§ 4
Der Empfänger des Transponders haftet für den Schlüssel und die damit verbundene Wasserentnahme. Bei Weitergabe an Unbefugte wird der Schlüssel eingezogen, bzw. die Wasserentnahme untersagt. Bei Verlust des Schlüssels bzw. einer neuen Ausgabe wird die Gebühr erneut fällig.
§ 5
Es ist darauf zu achten, dass der Platz um die Entnahmestelle nicht durch aus- oder überlaufendes Wasser aufgeweicht und verschmutzt wird. Das Anrühren von Spritzbrühe sowie das Reinigen von Gerätschaften auf diesem Platz sind strengstens verboten. Der Motor des Fahrzeuges ist während der Entnahme abzustellen.
Der direkte oder indirekte Anschluss einer Pumpe an die Entnahmestelle ist verboten.
§ 6
Die Entnahme von Wasser ist nur an Werktagen zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr möglich.
An Sonn- und Feiertagen ist keine Entnahme erlaubt. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung der Ortsverwaltung möglich.
§ 7
Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Bei kleineren Zuwiderhandlungen erfolgt eine Ermahnung.
Bei wiederholten oder besonders schweren Zuwiderhandlungen wird der Transponder von der Ortsverwaltung eingezogen oder gesperrt.
§ 8
Die vorgenannte Benutzungsordnung tritt zum 01.06.2021 in Kraft.
Herbolzheim, im Mai 2021
Gez. Thomas Hofstetter, Ortsvorsteher Wagenstadt
Gez. Regine Glöckle, Ortsvorsteherin Bleichheim
Gez. Ralf Obergföll, Ortsvorsteher Broggingen
Gez. Reinhard Roser, Ortsvorsteher Tutschfelden
Gez. Thomas Gedemer, Bürgermeister